Wir alle sind dazu aufgerufen, im Rahmen unserer Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Dabei bietet das Jugendschutzgesetz eine rechtliche Grundlage mit klaren Vorschriften, um die jungen Menschen vor, beispielsweise unangemessenem Alkoholkonsum, zu schützen. Dies kann jedoch die elterliche Sorge, die Achtsamkeit des sozialen Umfeldes und die Vorbilder im Alltag der Kinder und Jugendlichen nicht ersetzen.
In der Prävention sind deshalb die Erwachsenen, die den Alltag der jungen Menschen bestimmen und gestalten, zentraler Ansatzpunkt unserer Arbeit.